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Urteil Zum strafrechtlichen Vergeltungscharakter der Beschlagnahme und Enteignung von Betrieben der Kriegs- und Naziverbrecher
Schlagworte
Zum strafrechtlichen Vergeltungscharakter der Beschlagnahme und Enteignung von Betrieben der Kriegs- und Naziverbrecher
Leitsatz
Der Beschlagnahme und Enteignung von Vermögenswerten aufgrund des Gesetzes über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes in Verbindung mit den Richtlinien zum Sächsischen Volksentscheid fehlt ein spezifisch-strafrechtlicher Vergeltungscharakter.
(Leitsatz der Redaktion)
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