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Urteil Wohnrecht des Vollstreckungsschuldners bei Zwangsverwaltung
Schlagworte
Wohnrecht des Vollstreckungsschuldners bei Zwangsverwaltung
Leitsatz
Das Wohnrecht des Vollstreckungsschuldners bzw. einer zu seinem Hausstand gehörenden Person besteht als Anspruch, ohne dass es auf eine Beantragung durch den Schuldner ankommt und unabhängig davon, ob der Zwangsverwalter davon weiß.
(Leitsatz der Redaktion)
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