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Urteil Wohngeld-Beitragsrückstände des Bauträgers
Schlagworte
Wohngeld-Beitragsrückstände des Bauträgers; Duldung der Zwangsvollstreckung in das Wohnungseigentumsrecht; teilender Eigentümer; Vormerkung
Leitsatz
Trotz Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung zugunsten des Wohnungskäufers kann der im Grundbuch noch eingetragene Bauträger wegen der gegen ihn fällig gewordenen Wohngeldrückstände auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Wohnungseigentumsrecht erfolgreich verklagt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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