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Urteil Wirtschaftlichkeitsgebot bei unterlassener Mülltrennung
Schlagworte
Wirtschaftlichkeitsgebot bei unterlassener Mülltrennung
Leitsatz
Die bloße Behauptung des Mieters, mit Mülltrennung ein Drittel der Entsorgungskosten einsparen zu können, reicht für die Annahme eines Verstoßes des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht aus.
(Leitsatz der Redaktion)
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