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Urteil Wirksame Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts nach 75 Jahren
Schlagworte
Wirksame Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts nach 75 Jahren
Leitsatz
Die Vereinbarung über ein unbedingtes Wiederkaufsrecht nach 75 Jahren, die weder der Sicherung einer Subvention noch der Durchsetzung von Nutzungs- oder Verfügungsbeschränkungen dient, ist wirksam (Abgrenzung zu BGH NJW-RR 2006, 1452).
(Leitsatz der Redaktion)
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