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Urteil Wasserschaden
Schlagworte
Wasserschaden; Überprüfungspflicht des Vermieters
Leitsatz
Der Vermieter ist zur regelmäßigen Überprüfung von Wasserleitungen und dergleichen nur dann verpflichtet, wenn Anhaltspunkte für Schäden vorliegen.
(Leitsatz der Redaktion)
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