Urteil Voraussetzungen für eine Verwertungskündigung
Schlagworte
Voraussetzungen für eine Verwertungskündigung
Leitsätze
1. Voraussetzung für eine Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist, dass der Vermieter durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses einen erheblichen Nachteil erleidet.
2. Hat er die Wohnung im vermieteten Zustand erworben, ist unter anderem ein Vergleich zwischen dem damaligen Kaufpreis und dem Verkaufserlös im vermieteten Zustand vorzunehmen.
3. Maßgeblich ist der tatsächlich gezahlte Kaufpreis; Minderungsmöglichkeiten sind zu berücksichtigen.
4. Im Übrigen sind das Bestandsinteresse des Mieters und das Verwertungsinteresse des Eigentümers unter Berücksichtigung aller Umstände abzuwägen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?