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Urteil Verwendung des Mietspiegels einer Nachbargemeinde zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens
Schlagworte
Verwendung des Mietspiegels einer Nachbargemeinde zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens
Leitsatz
Der Vermieter darf seine Mieterhöhungserklärung auf einen für die Nachbargemeinde erstellten Mietspiegel stützen, der von dem örtlichen Mieterverein, dem örtlichen Haus- und Grundeigentümerverein sowie dem Bürgermeisteramt gemeinsam erstellt worden ist, wenn für die Gemeinde, in der die Wohnung des Mieters belegen ist, kein Mietspiegel existiert.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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