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Urteil Vertragliche Verlängerung der Verjährungsfrist
Schlagworte
Vertragliche Verlängerung der Verjährungsfrist; kurze Verjährung; Verschlechterung der Mietsache
Leitsatz
Eine Verlängerung der kurzen Verjährungsfrist des § 548 BGB ist durch Formularklausel nur dann zulässig, wenn sie sich auf den Ausnahmefall beschränkt, dass der Vermieter aus besonderen Gründen nicht in der Lage ist, sich in zumutbarer Weise über das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen innerhalb der Frist des § 548 BGB Kenntnis zu verschaffen.
(Leitsatz der Redaktion)
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