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Urteil Verspätete Aufrechnung des Vermieters mit Gegenansprüchen bei Kautionsrückzahlungsklage


Schlagworte

Verspätete Aufrechnung des Vermieters mit Gegenansprüchen bei Kautionsrückzahlungsklage; Mietkaution; Fristversäumnis bei Klageerwiderung

Leitsatz

Versäumt der Vermieter bei einer Klage des Mieters auf Rückzahlung der Kaution die mehrfach verlängerte Frist zur Klageerwiderung unentschuldigt, kann die Aufrechnung mit Gegenansprüchen auf Schadensersatz als verspätet zurückgewiesen werden. Das kommt auch bei einem frühen ersten Termin in Betracht.

(Leitsatz der Redaktion)

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