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Urteil Versicherungsschutz bei Blitzschlag
Schlagworte
Versicherungsschutz bei Blitzschlag; Überspannungsschäden
Leitsatz
Ein Überspannungsschaden liegt dann nicht vor, wenn Fehlerstromschutzschalter durch außerhalb des Gebäudes erfolgten Blitzschlag abgeschaltet worden sind und die Stromversorgung deshalb unterbrochen worden ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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