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Urteil Vermutung für Billigung des Schwarzbaus
Schlagworte
Vermutung für Billigung des Schwarzbaus; Datschengrundstücke; Erholungsgrundstücke
Leitsatz
Die Fünfjahresfrist für die Vermutung der Billigung des Schwarzbaus durch staatliche Stellen beginnt mit der Fertigstellung des Gebäudes, erfordert aber nicht, dass die in der DDR zuständigen Organe der Bauaufsicht Kenntnis von dem Bauwerk erlangt hatten.
(Leitsatz der Redaktion)
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