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Urteil Verjährung des Renovierungsanspruchs
Schlagworte
Verjährung des Renovierungsanspruchs
Leitsatz
Der Anspruch des Mieters auf Vornahme der Schönheitsreparaturen wird erst ab Kenntnis der Unwirksamkeit einer Renovierungsklausel fällig.
(Leitsatz der Redaktion)
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