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Urteil Unzumutbare Härte bei Modernisierung
Schlagworte
Unzumutbare Härte bei Modernisierung; Balkonanbau
Leitsatz
Beläuft sich die Miete nach Modernisierung auf 33 % des monatlichen Gesamteinkommens, ist der Mieter nicht zur Duldung verpflichtet.
(Leitsatz der Redaktion)
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