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Urteil Unzulässige Einzelrichterentscheidung bei Rechtssachen mit grundsätzlicher Bedeutung
Schlagworte
Unzulässige Einzelrichterentscheidung bei Rechtssachen mit grundsätzlicher Bedeutung
Leitsatz
Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter ist wirksam. Dem Einzelrichter ist jedoch die Entscheidung von Rechtssachen mit grundsätzlicher Bedeutung versagt.
(Leitsatz der Redaktion)
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