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Urteil Unwirksame Farbwahlklausel: „bei Auszug weiß gestrichen
Schlagworte
Unwirksame Farbwahlklausel: „bei Auszug weiß gestrichen
Leitsatz
Eine Vereinbarung im Mietvertrag, wonach bei Auszug Decken, Fenster und Türen weiß gestrichen sein müssen, ist unwirksam mit der Folge, dass Schönheitsreparaturen vom Mieter nicht geschuldet sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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