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Urteil Unterbrochene Minderung bei nur periodisch auftretendem Mietmangel
Schlagworte
Unterbrochene Minderung bei nur periodisch auftretendem Mietmangel
Leitsatz
Wirkt sich in einem Gewerberaummietvertrag ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes herabgesetzt.
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