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Urteil Umlage von Verwaltungskosten bei Geschäftsraummiete


Schlagworte

Umlage von Verwaltungskosten bei Geschäftsraummiete

Leitsatz

Die in einer Formularklausel festgelegte allgemeine Umlage von Verwaltungskosten auf den Mieter verstößt bei der Gewerbemiete nicht gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (Anschluss an Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - XII ZR 109/08 - GE 2010, 261).

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