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Urteil Umlage von Verwaltungskosten bei Geschäftsraummiete
Schlagworte
Umlage von Verwaltungskosten bei Geschäftsraummiete
Leitsatz
Die in einer Formularklausel festgelegte allgemeine Umlage von Verwaltungskosten auf den Mieter verstößt bei der Gewerbemiete nicht gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (Anschluss an Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - XII ZR 109/08 - GE 2010, 261).
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