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Urteil Über Grundstücksgrenze herüberragende Baumzweige
Schlagworte
Über Grundstücksgrenze herüberragende Baumzweige; Nadelbefall
Leitsätze
1. Laub- und Nadelbefall durch einen Baum auf einem Nachbargrundstück ist als sozialadäquat hinzunehmen. Ein Anspruch auf Unterlassung oder Zahlung einer Ausgleichsrente besteht nicht.
2. Herüberragende Zweige sind dagegen zu beseitigen (hier bejaht für eine Lärche), sofern nicht eine bloß unerhebliche Beeinträchtigung vorliegt, was vom Eigentümer des Baumes unter Beweisantritt vorzutragen ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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