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Urteil Sprengwasserabzug
Schlagworte
Sprengwasserabzug; Abzug von nicht erfassten Abwasserkosten
Leitsatz
Der Vermieter ist gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Betriebskostenumlage verpflichtet, bei den Wasserwerken die Gewährung eines Sprengwasserabzugs zu beantragen und für die Erfassung Zwischenzähler an allgemein zugänglichen Wasserhähnen außerhalb des Hauses zu installieren.
(Leitsatz der Redaktion)
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