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Urteil Sondergebiet
Schlagworte
Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; Verkaufsflächenbegrenzung; Einzelhandelsbetrieb; öffentliche Auslegung; ergänzendes Verfahren; Einwendungen; Rechtsschutzbedürfnis; Grundsatz des Vertrauensschutzes; intertemporales Prozessrecht
Leitsatz
Führt eine Gemeinde während eines anhängigen Normenkontrollverfahrens ein ergänzendes Verfahren durch, wird der anhängige Normenkontrollantrag nicht nachträglich gemäß § 47 Abs. 2 a VwGO unzulässig, wenn der Antragsteller im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung keine Einwendungen erhebt.
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