Urteil Schuldrechtlicher Verpflichtung zur Bestellung eines Notwegerechts
Schlagworte
Schuldrechtlicher Verpflichtung zur Bestellung eines Notwegerechts; Vertretung, Fälligkeit der Notwegrente; formfreie Begründung; Unterzeichnung nur durch einen Miteigentümer; Vermutung der Bevollmächtigung durch Ehepartner; Annahme eines Verzichtvertrags; Wertverlust durch Notweg; Wertminderung; dienendes Grundstück; Zugang; Zuweg; öffentliche Straße; Wegerecht; Grunddienstbarkeit
Leitsätze
1. Die schuldrechtliche Verpflichtung zur Bestellung eines Notwegerechts kann formfrei begründet werden.
2. Wird die Vereinbarung über das Notwegerecht nur von dem Ehemann der Eigentümerin des herrschenden Grundstücks unterzeichnet, liegt es nahe, dass dieser von seiner Ehefrau bevollmächtigt worden ist und den Vertrag auch in ihrem Namen geschlossen hat.
3. Für die Annahme eines stillschweigenden Verzichtsvertrags ist Zurückhaltung geboten.
4. Bei der Bemessung des Wertverlustes des gesamten Grundstücks sind auch bestehende Notwegerechte anderer Nachbarn zu berücksichtigen, ohne dass daraus zwingend eine höhere Wertminderung des dienenden Grundstücks folgt.
(Leitsätze der Redaktion)
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