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Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Streichen von Sockel- oder Fußleisten
Leitsatz
Das Streichen von Sockel- oder Fußleisten ist nicht von § 28 Abs. 4 Satz 4 II. BV umfasst und gehört daher nicht zu den Schönheitsreparaturen.
(Leitsatz der Redaktion)
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