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Urteil Schenkung einer Eigentumswohnung bedarf der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters
Schlagworte
Schenkung einer Eigentumswohnung bedarf der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters
Leitsatz
Der (schenkweise) Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf deshalb der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters nach § 107 BGB. Auf den Inhalt der Gemeinschaftsordnung, das Bestehen eines Verwaltervertrags oder eines Mietvertrags über die Eigentumswohnung kommt es nicht an.
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