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Urteil Schadensersatzpflicht bei Obliegenheitsverletzung durch Vermieter
Schlagworte
Schadensersatzpflicht bei Obliegenheitsverletzung durch Vermieter; notwendige Angabe von Kündigungsgründen in Kündigungsschreiben; Kosten des außergerichtlich eingeschalteten Anwalts
Leitsatz
Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist eine bloße Obliegenheit des Vermieters, aus deren Verletzung der Mieter keine Schadensersatzansprüche (hier: Kosten eines außergerichtlich eingeschalteten Anwalts) herleiten kann.
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