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Urteil Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen nach beendetem Wohnraummietverhältnis


Schlagworte

Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen nach beendetem Wohnraummietverhältnis

Leitsätze

1. Der nach beendetem Mietverhältnis bestehende Anspruch des Wohnraummieters auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen bleibt auch dann noch begründet, wenn der Vermieter zwar während des Rückforderungsrechtsstreits abrechnet, aber auf das Verlangen des Mieters, ihm Einsicht in die zugrunde liegenden Belege zu gewähren, nicht reagiert.

2. Für den Beginn der Verjährung des Rückforderungsanspruches ist das Ende desjenigen Jahres maßgebend, in dem das Mietverhältnis endet.

(Leitsätze der Redaktion)

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