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Urteil Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen
Schlagworte
Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen
Leitsatz
Im bestehenden Mietverhältnis kann der Wohnraummieter nicht allein deswegen Rückzahlung der auf Betriebskosten geleisteten Abschlagszahlungen verlangen, weil die materielle Richtigkeit der Abrechnung mangels Zumutbarkeit der Belegeinsicht durch den Mieter noch offen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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