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Urteil Räumung
Schlagworte
Räumung; Wert der Beschwer dreieinhalbfache Jahresnettomiete
Leitsatz
Für die Verurteilung zur Räumung der Mietwohnung ist der Wert der Beschwer mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete anzusetzen.
(Leitsatz der Redaktion)
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