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Urteil Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Mietinteressenten
Schlagworte
Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Mietinteressenten; Auskunftsanspruch gegen Hausverwalter hinsichtlich Eigentümer
Leitsätze
1. Die Bezeichnung eines Mietinteressenten als Neger stellt eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung dar, die einen Anspruch auf Geldentschädigung (hier: 2 x 2.500 €) begründet.
2. Ein Mietinteressent hat gegen den Hausverwalter Anspruch auf Angabe der Anschrift des Eigentümers der Wohnung, um etwaige Ansprüche diesem gegenüber durchsetzen zu können.
(Leitsätze der Redaktion)
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