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Urteil Öffentliches Tierhaltungsverbot bei wiederholten Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften
Schlagworte
Öffentliches Tierhaltungsverbot bei wiederholten Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften; Katzenhaltung; Hundehaltung; Kaninchen; Tierquälerei; Frettchenhaltung
Leitsatz
Tierhalter, die wiederholt und nachhaltig gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, können mit einem Tierhaltungsverbot auf unbestimmte Zeit belegt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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