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Urteil Notwendige Angabe des Vorwegabzuges für Gewerbe
Schlagworte
Notwendige Angabe des Vorwegabzuges für Gewerbe; Anforderungen an Betriebskostenabrechnung; bereinigter Anteil der Gesamtkosten; nur für Gewerberaum anfallende Betriebskosten
Leitsatz
Wird eine Betriebskostenabrechnung, in der ein Vorwegabzug für Gewerbe nicht vorgenommen worden ist, später dahin gehend erläutert, dass nur ein bereinigter Anteil der Gesamtkosten dargestellt worden ist, ohne diese selbst anzugeben, ist sie formell unwirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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