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Urteil Nichten und Neffen als Familienangehörige


Schlagworte

Nichten und Neffen als Familienangehörige; Kündigung wegen Eigenbedarfs

Leitsatz

Leibliche Nichten und Neffen des Vermieters sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses zum Vermieter Familienangehörige im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, GE 2003, 1078 = NJW 2003, 2604).

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