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Urteil Modernisierungsankündigung mit Heizstrangverlauf
Schlagworte
Modernisierungsankündigung mit Heizstrangverlauf
Leitsatz
Die Modernisierungsankündigung ist unwirksam, wenn darin der Verlauf der Heizungsstränge nicht genau bezeichnet wird. Bezüglich der Heizkörper brauchen Typ und Rohrleitungsdicke nicht genannt zu werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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