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Urteil Mietmangel
Schlagworte
Mietmangel; fehlende Trinkwasserqualität bei Vermietung eines Geschäftsraums mit Küchenzeile kann zur Minderung führen
Leitsatz
Wird ein Atelier mit Küchenzeile sowie Bad mit Dusche, Wanne und WC als Gewerberaum vermietet, und weist das Wasser keine Trinkwasserqualität auf, kann die Miete wegen Mangels der Mietsache um 10 % gemindert werden.
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