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Urteil Mieterhöhung für Zweifamilienhaus mit Mehrfamilienhaus-Mietspiegel
Schlagworte
Mieterhöhung für Zweifamilienhaus mit Mehrfamilienhaus-Mietspiegel
Leitsatz
Der Vermieter kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Zweifamilienhaus auf einen Mietspiegel, der keine Angaben zu Zweifamilienhäusern enthält, jedenfalls dann Bezug nehmen, wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt.
(Leitsatz der Redaktion)
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