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Urteil Kündigung gegenüber alleinverbliebenem Mitmieter
Schlagworte
Kündigung gegenüber alleinverbliebenem Mitmieter; Räumung
Leitsatz
Die Einschätzung eines Instanzgerichts, der auf Räumung verklagte Mieter berufe sich rechtsmissbräuchlich auf eine nur auf dem Papier bestehende, seit etwa zehn Jahren nicht mehr gelebte und keine schutzwürdigen Interessen tangierende, formale Rechtsposition (hier: Kündigungserfordernis gegenüber einem aus der Mietwohnung ausgezogenen Mitmieter), hält sich im Rahmen zulässiger tatrichterlicher Würdigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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