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Urteil Kündigung des Mietverhältnisses wegen Störung des Hausfriedens
Schlagworte
Kündigung des Mietverhältnisses wegen Störung des Hausfriedens
Leitsätze
1. Die fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen Störung des Hausfriedens durch den Mieter bedarf grundsätzlich einer vorherigen Abmahnung des vertragswidrigen Verhaltens.
2. Auch eine ordentliche fristgemäße Kündigung seitens des Vermieters ist bei einmaligen Vorfällen nur nach deren Abmahnung begründet.
(Leitsätze der Redaktion)
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