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Urteil Kündigung aus wichtigem Grund


Schlagworte

Kündigung aus wichtigem Grund; Eintritt der Kinder in das Mietverhältnis mit dem verstorbenen Mieter

Leitsatz

Bei der Abwägung, ob der Vermieter das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen darf, kann dem Umstand, dass der in dieses eintretende Sohn der verstorbenen Mieterin mehrere Jahre in der streitigen Wohnung gelebt hat und sich in die dortige Gemeinschaft beanstandungsfrei eingefügt hat, größeres Gewicht zukommen als seine Verurteilung zur Strafhaft sowie seine bestehende Drogenabhängigkeit.

(Leitsatz der Redaktion)

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