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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung
Leitsatz
Das Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung muss im Falle mehrerer Vertreter nicht gemeinschaftlich ausgeübt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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