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Urteil Kostenmiete nach Wegfall der Preisbindung als zu zahlende Marktmiete
Schlagworte
Kostenmiete nach Wegfall der Preisbindung als zu zahlende Marktmiete; Anpassung von Vorauszahlungen auch bei Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist
Leitsätze
1. Bei Wegfall der Preisbindung ist die zuletzt geschuldete Kostenmiete - einschließlich etwaiger Zuschläge nach § 26 NMV - nunmehr als „Marktmiete" zu zahlen.
2. Die Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist steht einer Anpassung der Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB nicht entgegen.
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