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Urteil Koppelungsverbot von Grundstückskaufverträgen mit Ingenieur- und Architektenverträgen nicht verfassungswidrig
Schlagworte
Koppelungsverbot von Grundstückskaufverträgen mit Ingenieur- und Architektenverträgen nicht verfassungswidrig; freie Wahl des Architekten; Wettbewerb; Berufsfreiheit; Bauplanung; Bauausführung
Leitsatz
Das Koppelungsverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
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