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Urteil Kinderspielplatz nicht immer wohnwerterhöhend
Schlagworte
Kinderspielplatz nicht immer wohnwerterhöhend; Orientierungshilfe
Leitsatz
Das wohnwerterhöhende Merkmal „aufwendig gestaltetes Wohnumfeld" nach dem Berliner Mietspiegel 2009 liegt nicht in jedem Fall vor, wenn ein Kinderspielplatz oder Sitzbänke auf dem Grundstück vorhanden sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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