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Urteil Keine Mietauswirkung bei behebbaren Mängeln
Schlagworte
Keine Mietauswirkung bei behebbaren Mängeln; Mieterhöhung
Leitsatz
Behebbare Mängel (hier: vom Vermieter ausgehängtes Badezimmertürblatt) haben keine Auswirkung auf die Höhe der ortsüblichen Miete.
(Leitsatz der Redaktion)
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