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Urteil Keine Heilung der fristgerechten Kündigung durch spätere Mietzahlung
Schlagworte
Keine Heilung der fristgerechten Kündigung durch spätere Mietzahlung
Leitsätze
1. Kündigt der Vermieter wegen erheblichen Zahlungsrückstands außerordentlich fristlos und zugleich fristgerecht, wird durch Zahlung innerhalb der Schonfrist nur die fristlose Kündigung unwirksam.
2. Der Räumungsanspruch aus der ordentlichen Kündigung bleibt bestehen, wenn der Mieter nicht Umstände darlegt, die seine Pflichtverletzung in einem milderen Licht erscheinen lässt.
(Leitsätze der Redaktion)
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