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Urteil Keine Haftung des Vermieters für Dachlawinen bei extremer Wetterlage
Schlagworte
Keine Haftung des Vermieters für Dachlawinen bei extremer Wetterlage; Ortsüblichkeit von Schneefanggittern; Verkehrssicherungspflicht bei vermietetem Stellplatz
Leitsätze
1. Ein Hauseigentümer muss nur bei besonderen Umständen Schutzmaßnahmen gegen die durch Schnee und Eis auf dem Dach drohende Gefahr treffen.
2. Auch wenn der Vermieter eines Stellplatzes grundsätzlich dafür sorgen muss, dass eine Gefährdung des Mieters ausgeschlossen ist, scheidet eine Haftung für Dachlawinen aus, wenn Schneefanggitter nicht ortsüblich sind.
(Leitsätze der Redaktion)
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