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Urteil Keine Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf „qualifizierte Rehabilitierung” vor dem Landesverfassungsgericht
Schlagworte
Keine Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf „qualifizierte Rehabilitierung” vor dem Landesverfassungsgericht
Leitsätze
1. Der Anspruch auf „qualifizierte Rehabilitierung" ist vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg nicht durchzusetzen.
2. Gesetzgeberisches Unterlassen kann vor dem Verfassungsgericht nur gerügt werden, wenn ein ausdrücklicher Verfassungsauftrag besteht, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen umgrenzt.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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