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Urteil Kein Schadensersatz für Zählerausbau durch Gasversorger
Schlagworte
Kein Schadensersatz für Zählerausbau durch Gasversorger
Leitsatz
Wird wegen fehlenden Verbrauchs nach Überprüfung ein Gaszähler in einer Mietwohnung demontiert, ist der Messstellenbetreiber auch dann nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn wegen Wegfalls des Bestandsschutzes Nachrüstkosten für den Eigentümer entstehen, der von der Demontage nicht informiert worden war.
(Leitsatz der Redaktion)
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