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Urteil Kein Kostenvorschuss für ungeeignete Mangelbeseitigung
Schlagworte
Kein Kostenvorschuss für ungeeignete Mangelbeseitigung; Ausschluss des Mangelbeseitigungsanspruchs des Mieters wg. Überschreitung der „Opfergrenze”
Leitsätze
a) Der Mieter hat keinen Anspruch auf Kostenvorschuss für Maßnahmen, die zur nachhaltigen Mangelbeseitigung ungeeignet sind.
b) Zum Ausschluss des Mangelbeseitigungsanspruchs des Mieters wegen Überschreitens der „Opfergrenze" für den Vermieter (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 342/03, GE 2005, 1348 = NJW 2005, 3284).
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