Urteil Kein Ausschluss aus der Wohnungseigentümerversammlung oder Stimmrechtsentzug wegen Beitragsrückständen
Schlagworte
Kein Ausschluss aus der Wohnungseigentümerversammlung oder Stimmrechtsentzug wegen Beitragsrückständen; Verzug mit Wohngeldzahlung; keine Ungültigkeitserklärung von Beschlüssen bei sich auf das Abstimmungsergebnis nicht auswirkenden Beschlussmängeln; gravierende Aushebelung von Mitwirkungsrechten
Leitsätze
a) Ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden; ihm kann auch nicht das Stimmrecht entzogen werden.
b) Die Ungültigerklärung von Beschlüssen scheidet in der Regel aus, wenn feststeht, dass sich ein Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis nicht ausgewirkt hat; anders verhält es sich jedoch bei schwerwiegenden Eingriffen in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Wohnungseigentümers in gravierender Weise ausgehebelt wird.
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