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Urteil Kein Ausgleichsanspruch nach Abriss einer Grenzwand
Schlagworte
Kein Ausgleichsanspruch nach Abriss einer Grenzwand
Leitsatz
Dass der Abriss eines entlang der Grenze benachbarter Grundstücke errichteten Gebäudes es notwendig macht, ein Gebäude auf dem angrenzenden Grundstück vor Witterungseinflüssen zu schützen, begründet keinen Ausgleichsanspruch des Eigentümers des angrenzenden Grundstücks.
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